AGB
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Preise
Die in unserer Preisliste genannten Preise sind Nettopreise in EURO ohne Mehrwertsteuer. Berechnet werden die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise aufgrund unserer Verkaufskonditionen. Entgeltsminderungen ergeben sich aus unseren aktuellen Rahmen- und Konditionsvereinbarungen. Aktionsware, Ersatzteile und Reparaturen sowie Porto- und Verpackungskosten sind von der Rabatt- und Bonusgewährung ausgeschlossen.
§3 Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versand- und Verpackungskosten berechnen wir zu unseren Selbstkosten.
§4 Liefer- und Leistungsverzug
a) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw. - auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung, bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
d) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
e) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
f) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
§5 Rechte des Käufers wegen Mängel
a) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängel geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Produkte.
b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialen verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
c) Der Käufer muss der Firma EBM Design GmbH Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
d) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass das mangelhafte Teil zur Reparatur an den Verkäufer geschickt wird.
e) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
f) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
g) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§6 Eigentumsvorbehalt
a) Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
c) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§7 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers wie folgt zahlbar:
- abzüglich 2 % Skonto bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
- netto bei Zahlungseingang innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum
- bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren gewährt der Verkäufer 3 % Skonto innerhalb 8 Tagen
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung und Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
Zahlungen an Außendienstmitarbeiter sind nur bei Vorlage einer Vollmacht zu leisten.
§8 Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter, sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
c) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Abschnitten a und b gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
d) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungshilfen des Verkäufers.
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
a) Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Passau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.